Allgemeine Geschäftsbedingungen
Beratungs- und Ingenieurdienstleistungen
Diese AGB gelten für Beratungs- und Ingenieurdienstleistungen von TIKRU Engineering. Für den Verkauf von Waren und digitalen Produkten über den Onlineshop gelten, sobald dieser in Betrieb geht, gesonderte AGB.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Beratungs- und Ingenieurdienstleistungen, die
TIKRU Engineering
Inhaber: Dipl.-Ing. Thilo Krumm
Waldstraße 13
57234 Wilnsdorf
E-Mail: office@tikru-engineering.services
USt-IdNr.: DE422527202
(im Folgenden „TIKRU Engineering") gegenüber ihren Auftraggebern erbringt, insbesondere Digitalisierungs-, Prozess- und Organisationsberatung sowie damit verbundene Werkleistungen (z. B. die Erstellung von Auswertungswerkzeugen, Reports oder vergleichbaren digitalen Arbeitsergebnissen).
(2) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, soweit im Folgenden nicht ausdrücklich zwischen beiden unterschieden wird.
(3) Diese AGB gelten nicht für den Verkauf von Waren, digitalen Inhalten oder sonstigen Produkten über den Onlineshop von TIKRU Engineering; hierfür gelten, sobald dieser in Betrieb genommen wird, gesonderte AGB.
(4) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, TIKRU Engineering stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen von TIKRU Engineering auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Auftraggeber, ein Angebot abzugeben.
(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn TIKRU Engineering dem Auftraggeber ein individuelles Angebot bzw. eine Auftragsbestätigung unterbreitet und der Auftraggeber dieses in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt, oder wenn TIKRU Engineering eine vom Auftraggeber angefragte Leistung ausdrücklich bestätigt.
(3) Die Buchung eines unverbindlichen, kostenfreien Erstgesprächs über das Online-Terminbuchungssystem begründet für sich genommen noch keinen kostenpflichtigen Beratungsvertrag.
§ 3 Art und Umfang der Leistungen
(1) Art, Umfang und Vergütung der jeweiligen Leistung ergeben sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(2) TIKRU Engineering erbringt ihre Leistungen nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik sowie nach den anerkannten Regeln der Technik. Soweit im Einzelfall keine Werkleistung vereinbart ist, schuldet TIKRU Engineering keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. bestimmte Kosteneinsparungen, Umsatzsteigerungen oder Digitalisierungsergebnisse beim Auftraggeber).
(3) Im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung wird ausgewiesen, ob eine Leistung als Dienstleistung (§ 611 BGB, reine Tätigkeit ohne geschuldeten Erfolg) oder als Werkleistung (§ 631 BGB, geschuldeter Erfolg, z. B. ein konkretes Auswertungswerkzeug oder ein Report) erbracht wird. Fehlt eine ausdrückliche Zuordnung, ist die Leistung im Zweifel als Dienstleistung zu verstehen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt TIKRU Engineering rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und sonstigen Mitwirkungshandlungen zur Verfügung.
(2) Verzögert sich die Leistungserbringung durch unterlassene oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. TIKRU Engineering ist berechtigt, dadurch entstehenden Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gilt die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung ausgewiesene Vergütung (Stunden-, Tages- oder Pauschalhonorar). Alle Preisangaben verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Reisezeiten und Auslagen (Fahrtkosten, Übernachtung, sonstige Spesen) werden, soweit vereinbart, gesondert nach Nachweis oder nach den steuerlich anerkannten Pauschalsätzen abgerechnet.
(3) Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Gegenüber Unternehmern ist die Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig; ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen zu Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht.
§ 6 Termine und Fristen
(1) Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von TIKRU Engineering ausdrücklich als „verbindlich" bezeichnet wurden.
(2) TIKRU Engineering ist nicht verantwortlich für Verzögerungen, die auf Umständen außerhalb ihres Einflussbereichs beruhen (höhere Gewalt, Ausfall von Drittsystemen, verspätete Mitwirkung des Auftraggebers).
§ 7 Nutzungs- und Verwertungsrechte
(1) Soweit im Rahmen der Leistungserbringung urheberrechtlich geschützte Arbeitsergebnisse entstehen (z. B. Auswertungswerkzeuge, Reports, Konzepte, Dokumentationen), räumt TIKRU Engineering dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorausgesetzten Zweck ein.
(2) Eine Weitergabe an Dritte oder eine Nutzung über den vertraglichen Zweck hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung von TIKRU Engineering in Textform, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(3) TIKRU Engineering bleibt berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung entwickelte generische Methoden, Vorlagen und Werkzeuge, die nicht spezifisch für den Auftraggeber und dessen vertrauliche Informationen entwickelt wurden, auch für andere Auftraggeber zu verwenden.
§ 8 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nur zur Vertragsdurchführung zu verwenden.
(2) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort, soweit die Informationen nicht öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Pflichtverletzung beruht.
(3) Gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDA) gehen dieser Regelung vor.
§ 9 Gewährleistung
(1) Für Dienstleistungen (§ 3 Abs. 3) gelten die gesetzlichen Vorschriften des Dienstvertragsrechts; ein Gewährleistungsanspruch wegen Sach- oder Rechtsmängeln besteht insoweit nicht. Ansprüche wegen einer Pflichtverletzung richten sich nach § 10.
(2) Für Werkleistungen (§ 3 Abs. 3) gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften des Werkvertragsrechts (§§ 633 ff. BGB). TIKRU Engineering ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Erst nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist oder bei Fehlschlagen bzw. Verweigerung der Nacherfüllung kann der Auftraggeber mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz nach Maßgabe von § 10 verlangen.
(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Werkleistungen beträgt gegenüber Unternehmern 12 Monate ab Abnahme. Gegenüber Verbrauchern gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von zwei Jahren.
§ 10 Haftung
(1) TIKRU Engineering haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Arglist beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. dem Produkthaftungsgesetz) und für die Verletzung übernommener Garantien.
(2) Für Schäden aus der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten – Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf) haftet TIKRU Engineering der Höhe nach beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB wird die Haftung nach Absatz 2 zusätzlich der Höhe nach begrenzt auf die für den jeweiligen Einzelauftrag vereinbarte Netto-Vergütung, aus dem der Anspruch resultiert.
(4) Für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten (Nebenpflichten) haftet TIKRU Engineering gegenüber Unternehmern nicht.
(5) Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB gilt die betragsmäßige Begrenzung nach Absatz 3 nicht; es verbleibt insoweit bei der Begrenzung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden nach Absatz 2.
(6) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 11 Verjährung
(1) Für Ansprüche gegenüber Unternehmern, die nicht bereits einer besonderen Verjährungsregelung (z. B. § 9 Abs. 3) unterliegen, gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, soweit gesetzlich zulässig.
(2) Für Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz gilt stets die gesetzliche Verjährungsfrist.
(3) Gegenüber Verbrauchern gilt stets die gesetzliche Verjährungsfrist.
§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher
Schließt ein Verbraucher (§ 13 BGB) den Vertrag im Wege der Fernkommunikation ab (z. B. über die Website, das Online-Terminbuchungssystem, per Telefon oder E-Mail), steht ihm folgendes gesetzliches Widerrufsrecht zu:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
TIKRU Engineering, Inhaber: Dipl.-Ing. Thilo Krumm, Waldstraße 13, 57234 Wilnsdorf, E-Mail: office@tikru-engineering.services
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn TIKRU Engineering die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren (§ 356 Abs. 4 BGB).
Ende der Widerrufsbelehrung. Das Widerrufsformular ist dieser AGB als Anlage 1 beigefügt.
§ 13 Laufzeit und Kündigung
(1) Verträge über Einzelaufträge enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung.
(2) Verträge über eine laufende Zusammenarbeit ohne feste Laufzeit können von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.
(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 14 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzerklärung von TIKRU Engineering, abrufbar unter tikru-engineering.services/datenschutz.
§ 15 Streitbeilegung
TIKRU Engineering ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur insoweit, als dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht eingeschränkt wird.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz von TIKRU Engineering. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(5) TIKRU Engineering behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies aus rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen erforderlich wird und der Auftraggeber dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Über Änderungen wird rechtzeitig informiert; bereits laufende Verträge bleiben von Änderungen unberührt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an uns zurück.)
An:
TIKRU Engineering
Inhaber: Dipl.-Ing. Thilo Krumm
Waldstraße 13
57234 Wilnsdorf
E-Mail: office@tikru-engineering.services
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
Bestellt am (*):
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:
(*) Unzutreffendes streichen.
Letzte Aktualisierung: 24. August 2026